| Stand der Umsetzung der Beschlüsse der Umweltministerkonferenz (UMK) zur Akkreditierung und Notifizierung von Messstellen und Prüflaboratorien in gesetzlich geregelten Umweltbereichen |
Die 42. Umweltministerkonferenz hatte 1994 beschlossen, dass eine Bündelung der zahlreichen Aktivitäten zur Gewährleistung der Analysenqualität im Umweltbereich zur Akkreditierung und Bekanntgabe/Benennung ("Notifizierung") von Messstellen und Prüflaboratorien notwendig ist. Für die Akkreditierung sollten die vorhandenen privaten Akkreditierungsstellen genutzt werden, die hoheitliche Entscheidungsbefugnis für den Verwaltungsakt der Notifizierung bei den Ländern bleiben und die verschiedenen Umweltbereiche (Immissionsschutz, Wasser,
Abfall, Altlasten, Boden) in einem einheitlichen Rahmen behandelt werden.
In der 47. UMK (1996) wurde beschlossen, den Prüflaboratorien und Messstellen für Notifizierungen im gesetzlich geregelten Umweltbereich freizustellen, den Kompetenznachweis durch eine vom Land benannte Stelle oder eine evaluierte Akkreditierungsstelle auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
Der Kompetenznachweis ist durch Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 45001 bzw. in deren Nachfolge DIN EN ISO/IEC 17025 und dem für den beantragten Bereich verbindlichen Einzelmodul zu erbringen.
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| Ausführliche Infos |
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| Messstellen nach § 9 Gefahrstoffverordnung |
Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung, die zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, machte den Ausstieg der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) [welche hier die Zuständigkeit bis zu diesem Zeitpunkt hatte] aus der Akkreditierung von Messstellen nach § 9 Abs. 6 Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsplatzmessungen durchführen, notwendig. Dieser Ausstieg ist die Konsequenz aus der Tatsache, dass in der neuen Gefahrstoffverordnung
- eine Anerkennung der Messstelle durch die Länder,
- ein einvernehmlich durch die Länder geregeltes Akkreditierungsverfahren und
- eine Veröffentlichung der anerkannten Messstellen im Bundesarbeitsblatt
nicht mehr vorgeschrieben sind.
Um diesen Ausstieg zu realisieren, hat die ZLS ein Konzept (siehe Anhang) erstellt.
Der wichtigste Punkt hierbei ist, dass die ZLS seit dem 01.06.2005 keine Akkreditierungsanträge für den Bereich „Arbeitsplatzmessungen nach Gefahrstoffverordnung“ mehr entgegen nimmt.
Interessenten an einer Akkreditierung auf dem Gebiet der Arbeitsplatzmessungen werden seit dem 01.06.2005 an die DACH GmbH und die DAP GmbH verwiesen.
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