| STAND DER DARSTELLUNG: 31.12.2009 |
| MRA-Aktivitäten der Europäischen Kommission |
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Die Europäische Gemeinschaft ist bestrebt, den internationalen Handel in ihren Beziehungen mit Drittstaaten zu fördern.
Für Produkte, die einer gesetzlichen Regelung unterliegen, wird dies - unter anderem - durch den Abschluss Gegenseitiger
Anerkennungsvereinbarungen auf der Grundlage des Artikels 133 des Vertrages erreicht. Gegenseitige Anerkennungsvereinbarungen werden zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Regierungen der Drittstaaten geschaffen, die sich auf einem vergleichbaren technischen Entwicklungsstand befinden und die eine kompatible Herangehensweise an die Konformitätsbewertung aufweisen. Ausführliche Informationen über die MRAs der Europäischen Kommission mit den Drittstaaten und die einzelnen Listen der anerkannten Konformitätsbewertungsstellen in der EU und in Drittstaaten sowie die Sektoren finden Sie auf den (MRAs) Seiten. |