| AKTUELLES |
31. 12. 2009 Beschlüsse der 50. DAR-Sitzung
Akkreditierungen mit Bezügen und Verweisen auf den Deutschen Akkreditierungsrat werden von Akkreditierungsstellen des DAR nur noch bis 31.12.2009 vorgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden auch nur noch DAR-Urkunden mit Bundesadler ausgestellt.
Das DAR-Regelwerk wird auf der DAR-Homepage verfügbar sein, solange Akkreditierungen, die auf dieser Basis erteilt wurden, gültig sind.
Akkreditierungen mit DAR Urkunde können noch maximal bis zum 31.12. 2014 gültig sein.
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28. 12. 2009 DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nimmt am 01.01.2010 ihre Tätigkeit auf
Parlamentarischer Staatssekretär Hintze: "Deutsche Akkreditierungsstelle hat eine herausragende Bedeutung für Unternehmen und Verbraucher"
Fristgerecht zum 1. Januar 2010 nimmt die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH ihre Tätigkeit als nationale Akkreditierungsstelle für die deutsche Wirtschaft auf. An der neuen DAkkS, die mit der Aufgabe der Akkreditierung beliehen wird, sind die Wirtschaft und der Bund beteiligt; auch die Länder können sich an der beliehenen Gesellschaft beteiligen. Damit wurde in weniger als fünf Monaten nach Verabschiedung des Akkreditierungsstellengesetz, welches die Errichtung einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle in Deutschland vorsieht, den europäischen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 765 / 2008 entsprochen, bis zum 1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle zu errichten.
Bislang waren 20 staatliche und privatwirtschaftliche Akkreditierungsstellen mit der Aufgabe der Akkreditierung in Deutschland betraut. Mit der Gründung der DAkkS werden nun die langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen dieser Akkreditierungsstellen in einer neuen Struktur gebündelt.
Derzeit sind in Deutschland über 4000 Konformitätsbewertungsstellen akkreditiert. Konformitätsbewertungsstellen, das sind Prüflaboratorien, Kalibrierlaboratorien, Inspektionsstellen und Zertifizierungsstellen, deren Leistungen in allen Branchen der Wirtschaft benötigt werden. Durch alle diese Stellen wird ein entscheidender Beitrag geleistet, dass sichere Produkte und Dienstleistungen auf den europäischen und internationalen Markt kommen.
Akkreditierte Stellen dürfen künftig in ihren Ergebnisberichten und Zertifikaten mit dem Akkreditierungssymbol, bestehend aus dem Zeichen der DAkkS und einer Registrierungsnummer, auf ihren akkreditierten Status hinweisen.
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26. 08. 2009 Verschmelzung von DACH, DAP und TGA zur DGA (Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung)
Am 26.08.2009 wurde durch Verschmelzung von DACH, DAP und TGA die DGA (Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung) gegründet.
DACH, DAP und TGA existieren weiter, bis die DGA ins Handelsregister eingetragen ist, danach gibt es nur noch die DGA als Rechtsnachfolgerin von DACH, DAP und TGA.
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07. 08. 2009 Aufbau der nationalen Akkreditierungsstelle
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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) am 7. August 2009 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung der nationalen Akkreditierungsstelle in Deutschland geschaffen worden. Das BMWi unternimmt seitdem intensive Anstrengungen, um bis Ende 2009 eine privatrechtlich organisierte Akkreditierungsstelle zu errichten, die die Anforderungen gemäß Artikel 8 der EU-Verordnung 765/2008, der ISO/IEC 17011 und des AkkStelleG erfüllt und als nationale Akkreditierungsstelle beliehen werden kann. Zur Umsetzung des AkkStelleG arbeit das BMWi in einem Projekt zum Aufbau der nationalen Akkreditierungsstelle mit Fachexperten aus verschiedenen Organisationen und Akkreditierungsstellen zusammen, um zahlreiche, rechtliche und organisatorische Fragen zu klären. Nährere Informationen dazu finden Sie unter www.bmwi.de/go/akkreditierungsstelle.
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31. 07. 2009 Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG)
Das Akkreditierungsstellengesetz, unterschrieben vom Bundespräsidenten Horst Köhler, der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Karl-Theodor von Guttenberg, wurde am 31. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das AkkStelleG ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil 1 Nr. 51)
Weiterführende Informationen: Pressmitteilung des BMWi vom 19.Juni 2009
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15. 01. 2009 Gemeinsames Kommunique von IAF, ILAC und ISO
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23. 06. 2008 Europäisches Recht
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Offizielle Pressemitteilung der Kommission über die Annahme der neuen Verordnung und des Beschlusses zur Akkreditierung und Marktüberwachung im Rahmen des vom EU-Rat bestätigten und verabschiedeten Gesetzespaketes "Goods Package"
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| NEWS AUS DER NORMUNG |
16. 06.2009 Veröffentlichung der harmonisierten Normen im Amtsblatt der EU
Die EU Kommission hat am 16.06.2009 im Amtsblatt der Europäischen Union ((2009/C 136/08) die Titel und die Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (VO und Beschluss zur Akkreditierung und Marktüberwachung) und Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS VO) veröffentlicht.
Unter dem Link:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:136:0029:0030:DE:PDF
finden Sie diese Mitteilung der Kommission.
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Überarbeitung der ISO/IEC 17020 und ISO/IEC 17024
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ISO/CASCO hat die Revision der ISO/IEC 17020 (Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen) und der ISO/IEC 17024 (Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren) beschlossen.
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| SYMPOSIEN, WORKSHOPS, SEMINARE, KONFERENZEN |
05. 08. 2010 Workshop on ANSI/ISO/IEC 17024 - Personnel Certification Accreditation will be held in Washington, DC office on August 5-6, 2010
The August 5-6 workshop, it sold out within hours. Therefore, they have decided to schedule an additional overflow workshop on ANSI/ISO/IEC 17024 - Personnel Certification Accreditation to be held at our Washington, DC headquarters on August 26-27, 2010.
If you are interested in attending, please register immediately!
This workshop is designed to introduce organizations involved in personnel certification to the international standard ANSI/ISO/IEC 17024 Conformity assessment - General requirements for bodies operating certification of persons. This standard is increasingly recognized by the U.S. federal government, the certification industry and organized labor as an accepted benchmark for bodies managing the certification of persons.
Through presentations, small group discussions and exercises, you will learn:
- The requirements of ANSI/ISO/IEC 17024
- What content is required by each requirement, what types of documents and data may be helpful in documenting compliance with each requirement and how the requirements will be handled during an audit.
- The terminology, identifying related documents and resources that may be helpful in understanding the requirements.
- How to begin an informal self-assessment of your organization to identify the areas of improvement that may be needed to meet the requirements
- The ANSI accreditation process which is guided by the International Standard ISO/IEC 17011
The cost of participation in this two-day workshop is $795 for ANSI members and $895 Non-Members. A 10% discount is offered when more than one participant registers from an organization. I recommend registering early as this workshop tends to fill up quickly.
For further information about this course, please visit the website or contact Vijay Krishna by phone 202-331-3614 or e-mail: vkrishna@ansi.org.
Interested parties can register online (Course No. 627).
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05. 11. 2010 15. Freiberger Probenahmetagung am 5. und 6. November 2010
Die diesjährige Probenahmetagung in Freiberg ist für den 5. und 6. November vorgesehen. Als Download stehen Ihnen die Tagungsschwerpunkte zur Verfügung. Eine Beteiligung mit Vorträgen, Posterbeiträgen, Firmenpräsentationen und Diskussionsbeiträgen ist gewünscht.
Für die Abendveranstaltung wird wieder ein Besuch an einer historischen Stätte durchgeführt.
Weitere Infos sind auf der Webseite http://www.iqs-freiberg.com/ verfügbar.
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15. 06. 2011 Symposium Metrological Infrastructure in Dubrovnik, Cavtat, Croatia on 15-17 June, 2011
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IMEKO Technical Committee 11 (www.imeko-mi2011.org)
organises the Symposium Metrological Infrastructure
(www.imeko-mi2011.org), where
officers and employers from National Metrology Institutes (NMIs) from
the entire world and Regional Metrology Organisations (RMOs) will
present their activities. The Symposium will take place in Dubrovnik, Cavtat, Croatia, June 15-17, 2011.
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The Symposium will be located at the same date and facilities of the
Second Symposium of Energy Agencies of Mediterranean Countries "Mediterranean Industry of the Sun"
organised by Medjimurje Energy Agency - MENEA,
together with its partners L'Agence Locale de l'Energie de Montpellier,
France, and Agencia de l'Energia de Lleida,
Spain (Inteligent Energy Europe - EACI Programme; http://ec.europa.eu/eaci).
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A special session European Metrology Research Programme - EMRP: Energy Efficiency Infrastructure
will illustrate the results obtained by the Joint Research
Projects financed by the EURAMET
(European Collaboration in Measurement Standards; European Association of National Metrology Institutes;
www.euramet.org), responding to the EMRP Call 2009,
"to advance measurement science and technology in the field of Energy"
(www.emrponline.eu). The results of
projects will open the way to new strategies for measuring the
efficiency of energy consumption what is of highest interest and
importance for Energy Agencies. To bring together Energy Agencies and
experts in the field of energy measurements will improve exchange of
experience and good practice and will enhance international
networking.
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The Organising Committee encourages you to join the event and to present
your activities and challanges of your institution. Please send comments
and suggestions on e-mail: info[at]metrologyconsulting-hr.org.
For more information, please visit the website www.imeko-mi2011.org.
Kind Regards,
Prof. Mladen
Borsic, Ph. D.
IMEKO TC 11 Chairman
mladen.borsic[at]fer.hr
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| AUSZÜGE AUS DAR-AKTUELL |
01. 01. 2010 Deutschlands Akkreditierungsstelle - DAkkS GmbH hat ihre Arbeit aufgenommen
Deutschlands Akkreditierungsstelle - DAkkS GmbH hat ihre Arbeit aufgenommen
In der letzten Ausgabe von DARaktuell wurde darüber berichtet, dass der Aufbau der nationalen Akkreditierungsstelle noch in Arbeit ist.
Nun arbeitet die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH seit dem 1. Januar 2010. Sie wurde von der Bundesregierung mit der Aufgabe
der Akkreditierung beliehen, entsprechend Beleihungsverordnung (AkkStelleGBeleihungsverordnung vom 21. Dezember 2009 (BGBi Teil 1 Nr. 81, 39, 62)).
Diese deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi), gegründet.
In diese GmbH wurden die bisherigen Mitglieder von European Coorperation for Accreditation (EA), DGA und DKD
übergeleitet. Damit deckt die DAkkS zunächst die bisherigen Tätigkeitsfelder von DGA und DKD vollständig ab. Grundlage
der Gründung der DAkkS ist der Artikel 4, Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 nach der Mitgliedstaaten ab dem
1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen müssen, um Akkreditierungen im Sinne dieser EUVerordnung
durchzuführen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) vom 7. August
2009 waren die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung dieser nationalen Akkreditierungsstelle in Deutschland
geschaffen worden. An der neuen Akkreditierungsstelle sind die Wirtschaft und der Bund beteiligt. Eine weitere Beteiligung von Ländern...
Mehr Infos, siehe DAR-aktuell 1/2010
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01. 01. 2009 Was ändert sich für akkreditierte Stellen in Deutschland nach der EG-Verordnung ?
Was kommt nach dem 1. Januar 2010 ?
Was ändert sich für akkreditierte Stellen in Deutschland nach der EG-Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung ?
In der letzten Ausgabe 2/2008 von DAR-aktuell berichteten wir, dass die EG-Verordnung (VO) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen an Akkreditierung und Marktüberwachung bei der Vermarktung von Produkten vom Rat der EU verabschiedet wurde.
Darin wurden auch die wesentlichen Elemente in Bezug auf die Änderungen hinsichtlich der Anforderungen an die Akkreditierung und die Konsequenzen für Deutschland erwähnt.
Was bedeutet dies nun für die akkreditierten Stellen in Deutschland ?
Wir hatten gehofft, unseren Lesern hier schon den konkreten Entwurf eines Akkreditierungsstellen-Gesetzes für Deutschland vorstellen zu können.
Zurzeit wird jedoch innerhalb der Bundesregierung intensiv an diesem Gesetz gearbeitet, um eine für alle beteiligten Kreise akzeptable Lösung zu finden.
Es besteht jedoch das Ziel, dass die EG-VO auch in Deutschland eingehalten wird und dass es in der Zukunft ab 2010 auch in Deutschland nur noch eine nationale Akkreditierungsstelle geben soll.
Der Deutsche Akkreditierungsrat hat sich auf seiner 48. Sitzung am 08. Dezember 2008 intensiv mit möglichen Konsequenzen einer gesetzlichen Regelung für die weitere Arbeit des DAR und auch für im DAR akkreditierte Stellen, die sich aus den neuen Entwicklungen ergeben, beschäftigt.
Die Mitglieder des DAR waren sich darüber einig, dass sich auf der Ebene der akkreditierten Stellen in Deutschland durch die Einführung des neuen Gesetzes keinerlei Änderungen bei der technischen Begutachtung ergeben sollen.
Es ist der politische Wille, dass die akkreditierten Stellen durch dieses neue Gesetz keine zusätzlichen Anstrengungen benötigen, um ihre Akkreditierung aufrecht zu erhalten bzw. um neue Akkreditierungen zu erhalten.
Der DAR hat auf seiner 48. Sitzung eine Liste der in das neue System zu überführenden Aufgaben des DAR und der DAR-Geschäftsstelle diskutiert und wird diese fortschreiben und den Entwicklungen entsprechend anpassen.
Alle vor dem 01.01.2010 ausgesprochenen Akkreditierungen sollen von der neuen nationalen Akkreditierungsstelle übernommen werden, damit die regelmäßigen Überwachungen auch in Zukunft abgesichert werden.
Weiterhin wurde bei der Diskussion der Gestaltung des Übergangs darauf Wert gelegt, dass die internationale Anerkennung der deutschen Akkreditierungen Bestand haben wird und dass es eine der ersten Aufgaben der neuen nationalen Akkreditierungsstelle sein wird, dieses sicher zu stellen.
Die Akkreditierungen mit DAR-Urkunde werden noch maximal bis zu ihrer Gültigkeit im Verkehr bleiben. Der DAR hat sich deshalb auch über die Absicherung dieser Urkunden Gedanken gemacht und wird die Überwachung der DAR-Akkreditierungsstellen weiterhin gewährleisten.
Insgesamt ist festzustellen, dass die beteiligten Personen zurzeit auf die Arbeit in der Regierung sehen und auf den Entwurf eines Akkreditierungsstellen-Gesetzes warten.
Ein entscheidender Punkt, über den man sich zurzeit nicht einigen kann, ist die grundsätzliche Beschaffenheit der zukünftigen nationalen Akkreditierungsstelle. Wird eine private vom Staat beliehene Stelle, die aus einem Verbund der zurzeit im DAR arbeitenden Akkreditierungsstellen hervorgeht, geschaffen? Oder wird man eine staatliche Stelle, z. B. ein neues Bundesamt für Akkreditierung, gründen?
Auf jeden Fall wird der Staat einen hohen Einfluss auf die Akkreditierung entsprechend den Vorgaben der EG-VO gewährleisten. Zurzeit heißt es nur abwarten und die Akkreditierung weiterhin wie bisher sichern.
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23. 06. 2008 Die EG-Verordnung ist verabschiedet
Die neue EG-Verordnung (VO Nr. 3614/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen an die Akkreditierung
und Marktüberwachung bei der Vermarktung von Produkten) gehört zum sog. "Goods Package", dessen wesentlichstes Ziel die
Stärkung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist mit unmittelbarer Wirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit und das
Wirtschaftswachstum in Europa.
Ein weiteres Ziel ist die Produktsicherheit und die Verschärfung der Haftung von Importeuren. Die VO stellt
den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der Akkreditierung als harmonisierendes Element des europäischen Marktes dar.
Der Artikel erläutert die wesentlichen Elemente der Verordnung in Bezug auf Akkreditierung und Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten sowie in Bezug
auf Marktüberwachung. Ausführungen zum sog. Product Contact Point (Produkt-Infostellen), deren Errichtung in jedem Mitgliedstaat
geplant ist.
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| Ausführliche Infos |
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