Handbuch des DAR - 2. Organisation und Arbeitsweise des DAR
4. Ausgabe - Stand: 31.12.2009 |
Der DAR wurde im März 1991 gegründet.
Er ist ein gemeinsam von Staat und Wirtschaft getragenes Gremium mit koordinierenden Aufgaben.
Er arbeitet nach abgestimmten Verfahrensregeln, die in der Anlage DAR-2-GL-01 (51 kB) dokumentiert sind.
Mitglieder des DAR können sein: Akkreditierungs-/Anerkennungsstellen sowie andere Institutionen, die die Akkreditierungspolitik in Deutschland
aktiv beeinflussen und die Beiträge zur Koordination des deutschen Akkreditierungssystems sowie zur Außenvertretung leisten
können.
Die Mitglieder wenden das DAR-Regelwerk an.
Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind in DAR-2-GL-01 (51 kB) geregelt.
Die Mitglieder des DAR sind namentlich in der Anlage DAR-2-GL-02 (29 kB) aufgeführt.
Die Mitgliedschaft im DAR ist ehrenamtlich.
Der DAR koordiniert die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Akkreditierung und Anerkennung von Prüflaboratorien, Zertifizierungs-,
Inspektions- und Konformitätsbewertungsstellen mit dem Ziel einer effizienten Gestaltung der Verfahren auf einem gemeinsamen hohen
Qualitätsniveau.
Der DAR hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Koordinierung der in Deutschland erfolgenden Tätigkeiten auf dem Gebiet der Akkreditierung und Anerkennung von
Prüflaboratorien, Zertifizierungs- und Inspektionsstellen,
- Führen eines zentralen deutschen Akkreditierungs-/Anerkennungsregisters,
- Entwicklung des DAR-Regelwerkes.
Der DAR führt selbst keine Akkreditierungen oder Anerkennungen durch.
Zur besseren Koordinierung der Arbeiten werden im DAR Ausschüsse gebildet. Derzeit
existieren sie auf folgenden Gebieten:
- DAR - ABT (Ausschuss für Begutachtertraining)
- DAR - ATF (Ausschuss für Technische Fragen).
Der Ausschuss ABT prüft regelmäßig auf Aktualität das erst von ihm geschaffene Schulungsprogramm für Begutachter in Akkreditierungsverfahren
(Anlage DAR-2-GL-05 (42 kB)).
Der Ausschuss ATF unterstützt den DAR bei der Erarbeitung von technischen Empfehlungen zu übergreifenden
technischen Fragen (Anlage DAR-2-GL-07 (18 kB)).
Beim BMWi wird ein Akkreditierungsbeirat gebildet. Er berät und unterstützt in Fragen der Akkreditierung, insbesondere
bei deren Außenvertretung. Bei seiner Tätigkeit berücksichtigt er die europäischen und internationalen Entwicklungen.
Die Geschäftsstelle des DAR befindet sich im Referat S.2 "Akkreditierung und Konformitätsbewertung"
der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin.
Sie unterstützt den Vorsitzenden, ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des DAR und
seiner Ausschüsse, ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen des deutschen Akkreditierungswesens und übernimmt die
zentrale Registrierung (Datenbank) der im Rahmen des deutschen Akkreditierungssystems erfolgten Akkreditierungen.
Beschlüsse des DAR werden möglichst im Konsens aufgrund entweder der im Vorfeld der Sitzung vorbereiteten und in der
Tagesordnung angekündigten Beschlussvorlagen oder der in der Sitzung vorgestellten Ergebnisse bzw. getroffenen Entscheidungen
gefasst. Ist eine Abstimmung ausnahmsweise erforderlich, entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die Mitglieder aus dem gesetzlich geregelten Bereich haben ein gemeinsames Vetorecht, das sie nur im Konsens miteinander
ausüben können.
Soweit Beschlüsse des DAR die Aufgaben der von den Mitgliedern vertretenen Akkreditierungs- und Anerkennungsstellen
unmittelbar berühren, werden sie von diesen Stellen in eigener Kompetenz und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten umgesetzt.
Alle Akkreditierungsstellen, die im DAR vertreten sind, arbeiten auf der Grundlage der DIN EN 45000 und DIN EN ISO/IEC 17000 Reihe und von
DAR-Beschlüssen. Sie dürfen deshalb mit Zustimmung des DAR die DAR-Urkunden zur Akkreditierung verwenden.
Struktur (Organigramm)
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