DAR-Handbuch

Das DAR-Handbuch beschreibt grundsätzliche Regelungen für Akkreditierungen innerhalb des DAR, die bis zum 31.12.2009 erteilt wurden. Eine Änderung des DAR-Handbuchs wird nicht mehr durchgeführt.

Handbuch des DAR - 3. Definitionen
4. Ausgabe - Stand: 31.12.2009
Allgemeine Fachausdrücke und deren Definitionen werden in Anlehnung an die Norm DIN EN ISO/IEC 17000 verwendet.
Darüber hinaus definiert der DAR weitere Fachausdrücke wie folgt:
Gesetzlich geregelter Bereich
  In Bezug auf Akkreditierung, Zertifizierung und Prüfung gelten als gesetzlich geregelt die Bereiche, in denen durch Rechtsvorschriften Regelungen festgelegt sind.
Dazu gehören Akkreditierungen, die im Rahmen von Notifizierungsverfahren durchgeführt werden sowie Akkreditierungen,Zertifizierungen, Prüfungen und mit ähnlichen Begriffen beschriebene Verfahren, die in nicht harmonisierten Rechtsvorschriften enthalten sind.
Gesetzlich nicht geregelter Bereich
  In Bezug auf Akkreditierung, Zertifizierung und Prüfung gelten als gesetzlich nicht geregelt die Bereiche, in denen keine Rechtsvorschriften der EU oder nationale Rechtsvorschriften existieren und alle Aktivitäten freiwillig auf Vertragsbasis geregelt werden.
Notifizierte Stelle
  Neutrale Stelle, deren Kompetenz zur Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren im Sinne von EG-Richtlinien durch die nationale Regierung bestätigt und der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten für bestimmte Prüf-, Zertifizierungs- oder Überwachungsaufgaben im Rahmen von EG-Richtlinien gemeldet wurde.
(Können die gemeldeten Stellen die Übereinstimmung mit den Kriterien der DIN EN 45000 Reihe/DIN EN ISO/IEC 17000 Reihe, z.B. durch ihre Akkreditierung, nachweisen, so wird davon ausgegangen, dass sie auch den Kriterien der Richtlinie entsprechen).
Begutachtungsbausteine
  Bausteine eines Begutachtungsverfahrens zur Akkreditierung von Prüflaboratorien, Zertifizierungs- bzw. Überwachungsstellen.
Begutachter
  Person, die über Fachkenntnisse auf bestimmten Gebieten (z. B. auch auf dem Gebiet QM) verfügt und die einige oder alle fachbezogenen Aufgaben bei der Begutachtung wahrnimmt.
Leitender Begutachter
  Begutachter, der die Gesamtverantwortung für die Begutachtung trägt, die Koordinierung der Begutachtung wahrnimmt, das Begutachterteam leitet und über Erfahrung bezüglich der Akkreditierungsanforderungen und -techniken neben seinen Fachkenntnissen verfügt.
Fachexperte
  Person, die über spezielle Kenntnisse verfügt und nach einer Einweisung sowie mit einem klar umgrenzten Auftrag zusätzlich zu den Begutachtern für die Begutachtung hinzugezogen wird.
Begutachter von Zertifizierungsstellen für Produkte
  (Zusätzliche Kriterien bei der Bewertung von nicht akkreditierten Laboratorien erweitert):
"Begutachter, die im Auftrag einer Zertifizierungsstelle die Bewertung von nicht akkreditierten Laboratorien durchführen, müssen alle relevanten Kenntnisse über Begutachtungstechnik mindestens im Rahmen des Schulungsblocks B vermittelt bekommen haben."