DAR-Handbuch

Das DAR-Handbuch beschreibt grundsätzliche Regelungen für Akkreditierungen innerhalb des DAR, die bis zum 31.12.2009 erteilt wurden. Eine Änderung des DAR-Handbuchs wird nicht mehr durchgeführt.

Handbuch des DAR - 4. Akkreditierungsverfahren
4. Ausgabe - Stand: 31.12.2009
Handbuch des DAR - 4.1. Allgemeine Regelungen
4. Ausgabe - Stand: 31.12.2009
Akkreditierungen unter dem Dach des DAR basieren auf der Normenserie
DIN EN 45000 und DIN EN ISO/IEC 17000.

Im DAR werden allgemeine Regelungen für Akkreditierungsverfahren in Untersetzung dieser Normenserie bestätigt.

Spezielle Regelungen zum Verfahren sowie fachspezifische Kriterien zur Begutachtung sind in den Verfahrensregeln der einzelnen Akkreditierungsstellen formuliert. Sie liegen ausdrücklich in der fachlichen Kompetenz dieser Stellen.

Der DAR empfiehlt seinen Mitgliedern folgendes allgemeine Ablaufschema eines Akkreditierungsverfahrens:


Handbuch des DAR - 4.2. Antrag auf Akkreditierung
4. Ausgabe - Stand: 31.12.2009
Der Antrag auf Akkreditierung ist bei der zuständigen Akkreditierungsstelle für den gesetzlich geregelten oder nicht geregelten Bereich zu stellen.

An die Geschäftsstelle des DAR eingereichte Anträge werden entsprechend weitergereicht.

Handbuch des DAR - 4.3. Begutachtung
4. Ausgabe - Stand: 31.12.2009
Die Begutachtung erfolgt unter Anwendung der allgemeinen Kriterien zum Begutachten von Prüflaboratorien, Zertifizierungsstellen oder Inspektionsstellen (DIN EN 45003 bzw.
DIN EN ISO/IEC 17011) und speziellen technischen Kriterien der Akkreditierungsstelle.

Eine Begutachtertätigkeit setzt die Erfüllung bestimmter Anforderungen durch diesen Personenkreis voraus.

Näheres dazu ist im Kapitel 5 geregelt.

Die Bestellung von Fachbegutachtern liegt in der Kompetenz der Akkreditierungsstellen.

Der Antragsteller hat bei der Benennung von Begutachtern ein Einspruchsrecht.

Handbuch des DAR - 4.4. Entscheidung über die Akkreditierung
4. Ausgabe - Stand: 31.12.2009
Der Beschluss über die Akkreditierung wird im zuständigen Ausschuss der Akkreditierungsstelle (bei gemeinsamer Akkreditierung im zuständigen Ausschuss der beteiligten Akkreditierungsstellen) bzw. von der zuständigen Landes- oder Bundesbehörde gefasst.

Basis der Akkreditierung sind die in der Akkreditierungsstelle vorliegenden Verfahrensunterlagen:
  • Antragsunterlagen
  • Akkreditierungsvertrag zwischen Akkreditierungsstelle und Antragsteller
  • Begutachtungsunterlagen
  • Begutachtungsberichte (Einzel- und Abschlussberichte)
  • Überwachungsberichte
  • Berichte über Verlängerung, Erweiterung, Aussetzung und Beendigung der Akkreditierung
  • sonstige Korrespondenz zum Akkreditierungsverfahren.
Die Akkreditierung endet bei Wegfall der vertraglich vereinbarten Voraussetzungen.

Erteilte Akkreditierungen werden von der DAR-Geschäftsstelle auf Basis der Mitteilungen der Akkreditierungsstellen veröffentlicht (Kapitel 6).

Handbuch des DAR - 4.5. DAR-Akkreditierungsurkunde
4. Ausgabe - Stand: 31.12.2009
Die Bestätigung über eine Akkreditierung erfolgt, wenn die Akkreditierungsstelle dies wünscht, in Form einer einheitlichen Akkreditierungsurkunde des Deutschen Akkreditierungrates, ausgestellt von der betreffenden Akkreditierungsstelle.

Die Benutzung der DAR-Urkunde und des DAR-Logos stehen den im DAR vertretenen Akkreditierungsstellen und den von ihnen akkreditierten Organisationen offen, soweit sie die zugehörigen Hinweise des DAR im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben einhalten (DAR-3-EM-03 (67 kB), DAR-3-EM-04 (24 kB)).

Es gibt nur ein Original der Urkunde in deutscher Sprache. Wenn der Akkreditierte ein wirtschaftliches Interesse an einer fremdsprachigen Urkunde hat, kann er eine Übersetzung veranlassen. Wenn es gewünscht wird, kann die Übersetzung von der Akkreditierungsstelle oder der DAR-Geschäftsstelle bestätigt werden.

Ein Überblick über vom DAR bestätigte Muster sowie Hinweise zur Verwendung der Akkreditierungsurkunde befinden sich in den Anlagen
DAR-3-EM-03 (67 kB), DAR-3-EM-04 (24 kB) und DAR-3-EM-05 (68 kB) .
Die genehmigten Muster der Urkunden werden in der DAR-Geschäftsstelle aufbewahrt.

Handbuch des DAR - 4.6. Überwachung und Verlängerung
4. Ausgabe - Stand: 31.12.2009
Die Verfahren und Zeitintervalle zur Überwachung akkreditierter Stellen sowie die Verlängerung der Akkreditierung regeln die Akkreditierungsstellen.