Handbuch des DAR - 4.5. DAR-Akkreditierungsurkunde
4. Ausgabe - Stand: 31.12.2009 |
Die Bestätigung über eine Akkreditierung erfolgt, wenn die Akkreditierungsstelle dies wünscht, in Form einer einheitlichen
Akkreditierungsurkunde des Deutschen Akkreditierungrates, ausgestellt von der betreffenden Akkreditierungsstelle.
Die Benutzung der DAR-Urkunde und des DAR-Logos stehen den im DAR vertretenen Akkreditierungsstellen und den von ihnen akkreditierten
Organisationen offen, soweit sie die zugehörigen Hinweise des DAR im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben einhalten
(DAR-3-EM-03
(67 kB), DAR-3-EM-04
(24 kB)).
Es gibt nur ein Original der Urkunde in deutscher Sprache. Wenn der Akkreditierte ein wirtschaftliches Interesse
an einer fremdsprachigen Urkunde hat, kann er eine Übersetzung veranlassen.
Wenn es gewünscht wird, kann die Übersetzung von der Akkreditierungsstelle
oder der DAR-Geschäftsstelle bestätigt werden.
Ein Überblick über vom DAR bestätigte Muster sowie Hinweise zur Verwendung der Akkreditierungsurkunde befinden
sich in den Anlagen DAR-3-EM-03 (67 kB), DAR-3-EM-04 (24 kB)
und DAR-3-EM-05 (68 kB) .
Die genehmigten Muster der Urkunden werden in der DAR-Geschäftsstelle aufbewahrt.
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Handbuch des DAR - 4.6. Überwachung und Verlängerung
4. Ausgabe - Stand: 31.12.2009 |
| Die Verfahren und Zeitintervalle zur Überwachung akkreditierter Stellen sowie die Verlängerung der Akkreditierung regeln die Akkreditierungsstellen. |
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