Handbuch des DAR - 6. Zentrales deutsches Akkreditierungs-/Anerkennungsregister
4. Ausgabe - Stand: 31.12.2009 |
Der DAR führt eine zentrale Registrierung der akkreditierten Stellen auf der Basis der Meldungen der Akkreditierungsstellen
an die DAR-Geschäftsstelle. Die meldende Akkreditierungsstelle hat sich verpflichtet, jederzeit die
einschlägigen nationalen und internationalen Normen und das DAR-Regelwerk für Akkreditierungsstellen im betroffenen Bereich
(Labor, Inspektion, Zertifizierung) einzuhalten und hat auch die akkreditierte Stelle zur Einhaltung der für sie gültigen
einschlägigen nationalen und internationalen Normen verpflichtet. Die Einhaltung wird gemäss
Kapitel 7 vor erstmaliger Aufnahme der Meldungen in die Datenbank und auch danach kontrolliert.
Die Akkreditierungsstellen, die die DAR-Insignien verwenden (siehe 4.5), sind zur Übermittlung
der entsprechenden Informationen an die DAR-Geschäftsstelle verpflichtet.
Die unter dem Dach des DAR tätigen Akkreditierungsstellen sind in der DAR-Homepage beschrieben
(www.deutscher-akkreditierungsrat.org).
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