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Für staatliche Stellen und im gesetzlich geregelten Bereich erfolgt die Kontrolle der Akkreditierungs- und Anerkennungsstellen
durch die dienstaufsichtsführenden Behörden.
Der DAR unterhält für die privaten Stellen aus dem gesetzlich nicht geregelten Bereich ein Überwachungssystem,
mit dem die Einhaltung der in der DAR-2-GL-01 (51 kB),
Punkt 3.2 genannten Regeln für die Akkreditierungsstellen, die die DAR-Urkunde und/oder das DAR-Symbol benutzen, überprüft wird.
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